Terms & conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Swiss Horizon Homes GmbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Swiss Horizon Homes GmbH (nachfolgend Betreiber) und dem Gast im Zusammenhang mit der Kurzzeitvermietung von Ferienunterkünften, insbesondere dem Gruppenhaus Mullern sowie weiteren Objekten des Betreibers.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit Annahme der Buchung zustande. Bei Buchungen über Plattformen gelten ergänzend deren Bedingungen.
3. Lage und Zufahrt – Gruppenhaus Mullern
Das Gruppenhaus Mullern liegt auf rund 1’200 m ü. M. und ist über eine steile Bergstrasse erreichbar. Im Winter sind Winterreifen zwingend erforderlich; Schneeketten oder ein Allradfahrzeug werden dringend empfohlen. Bei Schneefall kann der Winterdienst eingeschränkt sein. Die Zufahrt erfolgt auf eigene Verantwortung.
Witterungsbedingte Einschränkungen im Berggebiet begründen keinen Schadenersatzanspruch.
4. Belegung und Nutzung
Aus feuerpolizeilichen und sicherheitstechnischen Gründen ist die Belegung auf maximal 40 Personen (inkl. Kinder und Besucher) beschränkt.
Eine Überschreitung ist nicht zulässig und kann zur sofortigen Vertragsauflösung ohne Rückerstattung führen. Der buchende Gast haftet solidarisch für alle Mitreisenden und Besucher.
Partys, Veranstaltungen oder gewerbliche Nutzungen sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung erlaubt.
5. Endreinigung und Zusatzaufwand
Die Endreinigung beträgt pauschal CHF 100.– (im Mietpreis inklusive).
Optional ist Selbstreinigung möglich, jedoch nicht erforderlich.
Bei mehr als 2 Stunden zusätzlichem Reinigungsaufwand werden CHF 60.– pro zusätzliche Stunde verrechnet.
6. Wäsche und Zusatzleistungen
Bettlaken, Kopfkissen und Bezüge sind inklusive.
Duvet-Sets und Frottéewäsche sind optional gegen Gebühr verfügbar.
Cheminéeholz wird nach Aufwand verrechnet (1 Harass CHF 12.–).
7. Kurtaxe
Die Kurtaxe beträgt CHF 3.00 pro erwachsene Person und Nacht.
Die Verrechnung kann separat erfolgen und nicht zwingend über die Buchungsplattform.
8. Kaution
Für jede Buchung wird eine Kaution von CHF 400.– erhoben.
Diese dient als Sicherheit für Schäden oder Zusatzaufwände.
Nicht gerechtfertigte Abzüge werden nach Abreise zurückerstattet.
9. Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen (insbesondere Feuerleiter, Fluchtwege und Brandschutzeinrichtungen) dürfen ausschliesslich im tatsächlichen Notfall benutzt werden.
Missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Für daraus entstehende Schäden oder Verletzungen haftet der Verursacher.
10. Videoüberwachung
Zum Schutz von Personen und Eigentum wird im Aussenbereich der Unterkunft Videoüberwachung eingesetzt (z. B. Eingangsbereich, Parkplatz, Zufahrt).
Es erfolgt keine Überwachung von Innenräumen, Schlaf- oder Sanitärbereichen.
Die Aufzeichnungen dienen der Sicherheit und Beweissicherung und werden nach angemessener Frist gelöscht, sofern keine sicherheitsrelevanten Gründe eine längere Aufbewahrung erfordern.
11. Haftung
Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
General Terms and Conditions (GTC)
Swiss Horizon Homes GmbH
Version 2.0 – 19.02.2026
